Stornoregelung für offenes Seminar:
- Wenn die Teilnahme am Seminar bis zu 8 Wochen vor Termin storniert wird: Keine Stornogebühr.
- Wenn die Teilnahme zwischen 8 und 6 Wochen vor Termin storniert wird: 50% der Teilnehmergebühr.
- Bei einer Stornierung nach 6 Wochen vor Termin fallen 100% der Teilnehmergebühr an.
- Diese Stornoregelung entfällt, wenn vor Ablauf der Stornofrist zwischen SyBeSt®und dem Teilnehmenden eine beidseitige Vereinbarung zur Fristveränderung getroffen wird oder von dem Teilnehmenden ein/e Vertreter/in benannt wird.
Rücktritt vom Vertrag durch SyBeSt®:
- SyBeSt® behält sich im Falle höherer Gewalt (insb. Krankheit, Unfall, usw. des Trainers) oder anderer von SyBeSt® nicht zu vertretender Umstände (Krieg, lebensbedrohliche Umstände am Ausführungsort, usw.) eine Absage des Lehrganges vor.
- Der Teilnehmende wird in diesen Fällen schnellstmöglich benachrichtigt. Wenn möglich wird ein Ersatztrainer benannt. Daraus für SyBeSt® resultierende Zusatzkosten trägt SyBeSt®. Ansonsten wird ein Ersatztermin benannt.
Zahlungsbedingungen und –fristen:
- Die Gebühr wird sofort nach der Buchung mit sofortigem Zahlungsziel in Rechnung gestellt. Der Rechnungsversand erfolgt in der Regel per E-Mail.
- Eine Ratenzahlung kann individuell vereinbart werden.
- Im Falle eines Verzugs behält sich SyBeSt® vor, einen Verzugszins von 8 % über dem aktuellen Basiszinssatz nach §247 BGB zu erheben.
Urheber- und Nutzungsrechte:
- SyBeSt® ist der Eigentümer sämtlicher Rechte an Konzepten, Schulungsunterlagen, Materialien und Hand-Outs.
- Jede Verwendung dieser Konzepte, Schulungsunterlagen, Materialien und/oder Hand-Outs oder Weitergabe an Dritte außerhalb der Schulungsmaßnahmen, insbesondere die Reproduktion und/oder die Vervielfältigung von
Schulungsunterlagen – auch auszugsweise – in jedweder Form ist untersagt. - Urheberrechtsvermerke, Warenzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts und Strafrechts.
Vertraulichkeit:
- Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Beiträge und Identitäten der anderen Teilnehmenden streng vertraulich zu behandeln, außer, es ist von einzelnen explizit erwünscht. Zuwiderhandlung kann rechtliche Folgen mit sich tragen.