AGB

Stornoregelung für offenes Seminar:

  • Wenn die Teilnahme am Seminar bis zu 8 Wochen vor Termin storniert wird: Keine Stornogebühr.
  • Wenn die Teilnahme zwischen 8 und 6 Wochen vor Termin storniert wird: 50% der Teilnehmergebühr.
  • Bei einer Stornierung nach 6 Wochen vor Termin fallen 100% der Teilnehmergebühr an.
  • Diese Stornoregelung entfällt, wenn vor Ablauf der Stornofrist zwischen SyBeSt®und dem Teilnehmenden eine beidseitige Vereinbarung zur Fristveränderung getroffen wird oder von dem Teilnehmenden ein/e Vertreter/in benannt wird.

Rücktritt vom Vertrag durch SyBeSt®:

  • SyBeSt® behält sich im Falle höherer Gewalt (insb. Krankheit, Unfall, usw. des Trainers) oder anderer von SyBeSt® nicht zu vertretender Umstände (Krieg, lebensbedrohliche Umstände am Ausführungsort, usw.) eine Absage des Lehrganges vor.
  • Der Teilnehmende wird in diesen Fällen schnellstmöglich benachrichtigt. Wenn möglich wird ein Ersatztrainer benannt. Daraus für SyBeSt® resultierende Zusatzkosten trägt SyBeSt®. Ansonsten wird ein Ersatztermin benannt.

Zahlungsbedingungen und –fristen:

  • Die Gebühr wird sofort nach der Buchung mit sofortigem Zahlungsziel in Rechnung gestellt. Der Rechnungsversand erfolgt in der Regel per E-Mail.
  • Eine Ratenzahlung kann individuell vereinbart werden.
  • Im Falle eines Verzugs behält sich SyBeSt® vor, einen Verzugszins von 8 % über dem aktuellen Basiszinssatz nach §247 BGB zu erheben.

Urheber- und Nutzungsrechte:

  • SyBeSt® ist der Eigentümer sämtlicher Rechte an Konzepten, Schulungsunterlagen, Materialien und Hand-Outs.
  • Jede Verwendung dieser Konzepte, Schulungsunterlagen, Materialien und/oder Hand-Outs oder Weitergabe an Dritte außerhalb der Schulungsmaßnahmen, insbesondere die Reproduktion und/oder die Vervielfältigung von
    Schulungsunterlagen – auch auszugsweise – in jedweder Form ist untersagt.
  • Urheberrechtsvermerke, Warenzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
  • Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts und Strafrechts.

Vertraulichkeit:

  • Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Beiträge und Identitäten der anderen Teilnehmenden streng vertraulich zu behandeln, außer, es ist von einzelnen explizit erwünscht. Zuwiderhandlung kann rechtliche Folgen mit sich tragen.